1.) Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der SL Reitschule Sophia Lang (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.
2.) Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Eine Gruppenstunde dauert 30 Minuten, eine Einzelstunde ebenfalls 30 Minuten, eine Longenstunde 20 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reitstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden hat.
Für den Unterricht stehen Reithalle, Reitplatz und Longierzirkel zur Verfügung.
3.) Risiko und Haftung
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.
a. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.
b. Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.
c. Hinweise
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.
d. Helmpflicht
Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Für das Mitbringen eines passenden Reithelms ist der Schüler selbst verantwortlich.
e. Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Eine Rückerstattung des Reitstundepreises erfolgt hierbei nicht. Dies gilt auch für Probestunden.
f. Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.
Zum Wohle unserer Pferde besteht eine Gewichtsgrenze der Reiter von 80 kg für Fortgeschrittene auf Großpferd. Für Anfänger haben wir eine Gewichtsbegrenzung von 60 kg.
4.) Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.
Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.
Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden.
5.) Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten oder die Stunde erstattet. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. In diesem Fall muss die Reitstunde normal bezahlt werden. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.
6.) Buchung und Absage von Reitstunden
Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.
Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert wurde, innerhalb von der jeweiligen ursprünglichen oder der darauf folgenden Woche nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.
Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet. Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.
7.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos
Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen.
8.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme
Die Bezahlung der Reitkurse erfolgt in 2 Raten. Die 1. Rate in Höhe von 50% der Kursgebühr wird bei Buchung fällig, die 2. Rate (50% der Kursgebühr) ist in der Woche vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.
Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.
Stornierungen bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn sind kostenlos. Bei Stornierungen zwischen 4 Wochen und 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 50% des Kurspreises als Stornogebühr fällig. Bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird der gesamte Kaufpreis als Stornogebühr fällig.
Bereits getätigte Anzahlungen werden nach Abzug der Stornogebühren im Reitbuch als Wertguthaben gutgeschrieben und können z.B. für den Kauf anderer Kurse eingesetzt werden.
9.) Allgemeines
• Das Reiten und der Umgang mit den Pferden erfolgt auf eigene Gefahr. Auch hier wird weder für Reitschüler, noch für Besucher oder Begleitpersonen gehaftet. Pferde sind Lebewesen, deren Verhalten nie zu 100% vorhersehbar ist, dessen müssen sich alle Personen, die mit unseren Pferden umgehen, bewusst sein. Reitschülern wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
• Die Eltern haften für ihre Kinder während des Aufenthalts auf dem Gelände der SL Reitanlage & Reitschule. Eine Betreuung des Reitschülers ist nur während der gebuchten Reitschulzeit gewährleistet. Das Futter- Späne sowie Heulager darf ausdrücklich niemals betreten werden !
• Der Reitschüler verpflichtet sich, sofern er noch nicht in der Lage ist, sein Pferd komplett selbständig aus der Box zu holen, zu putzen, zu satteln und für die Reitstunde vorzubereiten, innerhalb der ersten zwei Monate einen entsprechenden kostenpflichtigen Kurs bei der SL Reitschule zu belegen. Bei Kindern bis 14 Jahre ist dieser Kurs auch für einen Erziehungsberechtigten verpflichtend, damit dieser die Kinder beim Fertigmachen der Pferde unterstützen kann. Eine kostenlose Betreuung zum Vor- und Nachbereiten der Pferde für die Reitstunden kann nicht zur Verfügung gestellt werden.
• Kinder unter 14 Jahren dürfen die Pferde nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten aus der Box holen und für die Stunde vorbereiten.
• Fremde Hunde von Reitschülern und Besuchern sind auf der SL Reitanlage an der Leine zu führen. Der Besitzer des Hundes haftet für sein Tier und hat dafür Sorge zu tragen, dass Pferde durch den Hund nicht erschreckt werden.
• Pro Reitschüler sind maximal zwei Begleitpersonen inkl. Geschwisterkinder erlaubt.
• Sollte ein Schüler keine Unterstützung beim Fertigmachen des Pferdes von einem Erziehungsberechtigten erhalten können, dann kann nach Rücksprache und Verfügbarkeit gegen ein Entgelt von 10€ Hilfe beim Fertigmachen und/oder Aufräumen des Pferdes organisiert werden. Hierfür bitte direkt an die SL Reitschule wenden.
Reitstunden
• Das Reiten ist grundsätzlich nur mit Reitkappe erlaubt. Diese muss den aktuell gültigen Normen entsprechen. Das Tragen einer Sicherheitsweste wird empfohlen.
• Ferner ist das Reiten mit Sattel und Steigbügeln nur mit entsprechend dafür vorgesehenem Schuhwerk mit Absatz erlaubt um ein Durchrutschen des Fußes durch den Steigbügel zu verhindern.
• Der Reitschüler ist verpflichtet, sofern er das Pferd nicht unmittelbar von einem anderen Reiter in der Reitbahn übernimmt, sein Pferd vor Stundenbeginn 15 Minuten im Schritt in der Reitbahn zu führen um es aufzuwärmen. Diese Zeit muss zum Schutz der Pferde (Aufwärmen) undbedingt eingehalten werden. Kommen die Schüler zu spät zum Aufwärmen in die Reitbahn, fällt das restliche Schrittreiten in die Unterrichtszeit.
• Das Aufsteigen ist grundsätzlich erst erlaubt, wenn ein Reitlehrer in der Bahn dauerhaft anwesend ist und dies ausdrücklich gestattet.
• Das Einstellen der Steigbügel erfolgt durch den Schüler am Putzplatz. Das Überprüfen der korrekten Bügellänge, das Nachgurten sowie das Verschnallen der Hilfszügel zählt zur Unterrichtszeit.
• Erscheint der Schüler nicht pünktlich zu seiner Stunde, kann die Zeit nicht hinten angehängt werden.
• Der Schüler hat kein Anrecht auf die Zuteilung eines bestimmten Pferdes. Die Zuteilung erfolgt durch den Reitlehrer.
• Wenn der Schüler das Pferd am Ende des Unterrichts aufräumen muss, hat er dafür Sorge zu tragen, dass das Pferd ordentlich versorgt, ggf. im Winter eingedeckt und im Sommer abgeduscht wird und Sattel, Trense, Halfter sowie anderes Equipment ordnungsgemäß aufgeräumt werden. Sollte ein Schüler trotz wiederholter Aufforderung dieser Verpflichtung dem Tier gegenüber nicht nachkommen, hat das die Kündigung des Reitschulplatzes zur Folge.
• Reitstunden können einzeln nach freien Terminen im Online-Buchungssystem reitbuch.com gebucht oder als Monatsabo abgeschlossen werden.
• Die Bezahlung erfolgt beim Monatsabo monatlich über die gewählte Zahlungsmethode
• Ist der Reitschüler an seinem Reittermin verhindert, hat er die Option bis 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn seine Reitstunde über das Onlinebuchungsportal zu stornieren (bei Einzelstundenbuchung) oder die Stunde zu verschieben (im Monatsabo). Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich, die Stunde muss voll bezahlt werden und verfällt bei Nichtantritt ersatzlos.
• Im Monatsabo können Stunden bei Verhinderung nur in der selben Woche der verschobenen Stunde oder in der darauffolgenden Woche "nachgeholt" werden. Bedingung hierfür ist, dass entsprechende Kapazitäten vorhanden sind, darum kümmert sich der Schüler anhand des Onlinebuchungssystems selbst. Kann kein entsprechender Termin gefunden werden, verfällt der nicht wahrgenommene Termin ersatzlos. Die Möglichkeit, einen Termin zu verschieben, ist lediglich Kulanz von uns, ein Anspruch darauf besteht nicht.
• Stunden können nicht angesammelt werden, z.B. bei Urlaub.
• Schüler, die Einzelstunden gebucht haben, können auch nur in Einzelstunden verschieben, 2-er Gruppen Schüler nur in 2-er Termine und Longenschüler nur in Longenstunden.
• Wir legen im Onlinesystem fest, welche Pferde für euch in Frage kommen und nur mit diesen könnt ihr dann Stunden buchen.
• Eine Kündigung des Abos kann jeweils nur zum Ende eines Quartals für das Ende des darauffolgenden Quartals erfolgen. Die Kündigung ist schriftlich mitzuteilen.
• Einzelstunden können auch als Pony/Einsteigerstunde gebucht werden.
• Sollten die Witterungsverhältnisse z.B. durch extreme Hitze im Sommeroder extreme Kälte im Winter das Reiten für die Pferde unzumutbar machen, kann eine Reitstunde in eine gleichwertige Bodenarbeitsstunde umgewandelt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der SL Reitschule. In diesem Fall besteht kein Anrecht auf Rückzahlung des Reitstundenbetrages.
• Sollte die SL Reitschule die Stunde kurz- oder längerfristig absagen, z.B. wegen Urlaub, Krankheit des Pferdes, etc. wird der entsprechende Termin storniert und den Schülern das Geld für die entsprechenden Stunden zurückerstattet.
• Grundsätzlich findet auch an Feiertagen normal Reitunterricht statt. Ausnahmen hiervon (z.B. die Weihnachtsfeiertage) gibt die SL Reitschule rechtzeitig vorher bekannt.
• Bei der Buchung einer Probestunde bestätigt der Reitschüler, dass er vorher telefonisch oder per WhatsApp Kontakt mit der SL Reitschule hatte, um abzuklären, welches Pferd in Frage kommt und wie das reiterliche Niveau ist.
• Gebuchte Einzelstunden und Monatsabos sind personenbezogen und können nicht übertragen werden. Nur die Person, für die die Stunde gebucht oder das Monatsabo abgeschlossen wurde, kann die Stunden wahrnehmen. Das gilt auch für Familienmitglieder. Stunden können nicht untereinander nachgeholt oder verschoben werden.
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